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WAHLARZT / KOSTENRÜCKERSTATTUNG


Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt habe ich keine Verträge mit Krankenkassen.
Sie haben aber das Recht auf freie Arztwahl und eine Kostenrückerstattung durch Ihren Krankenversicherungsträger.
In der Regel erhalten Sie bis zu 80 % des Honorars, das Ihre Krankenkasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung zahlt, zurück.
Manche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten eines Wahlarztes.
Mein Honorar richtet sich nach den aktuellen Tarifen Ihrer Sozialversicherung.

Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?

Sie erhalten am Ende meiner Ordination eine detaillierte Rechnung (Honorarnote), die Sie in bar oder mit Bankomatkasse bezahlen können.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

 

„nach einer Information der Ärztekammer für Wien“